Rechtsprechung
   BFH, 20.10.1988 - IV R 97/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,9732
BFH, 20.10.1988 - IV R 97/85 (https://dejure.org/1988,9732)
BFH, Entscheidung vom 20.10.1988 - IV R 97/85 (https://dejure.org/1988,9732)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 1988 - IV R 97/85 (https://dejure.org/1988,9732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,9732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klagerecht von Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Klagen gegen einen Bescheid zur Feststellung eines gewerblichen Gewinns

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.05.1972 - IV 251/64

    Einheitlicher Feststellungsbescheid - Einlegung von Rechtsbehelfen -

    Auszug aus BFH, 20.10.1988 - IV R 97/85
    Gegen einen derartigen Bescheid muß Klage von der Gesellschaft selbst, d. h. durch ihre vertretungsberechtigten Gesellschafter erhoben werden (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. Mai 1972 IV 251/64, BFHE 105, 449, BStBl II 1972, 672); dies ergibt sich aus § 48 Abs. 1 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
  • BFH, 30.12.2003 - IV B 21/01

    Klagebefugnis eines Mitunternehmers

    Im Urteil vom 20. Oktober 1988 IV R 97/85 (BFH/NV 1989, 511) gestand der beschließende Senat dem Gesellschafter ein eigenes Klagerecht zu, "soweit es um den Wert der von ihm entnommenen Wohnung ging".

    Möglicherweise lag den Entscheidungen in BFH/NV 1989, 511 und BFH/NV 1999, 1468 die Vorstellung zugrunde, wegen des Erfordernisses dieser Prüfung seien die Gesellschafter zur Klage der Gesellschaft notwendig beizuladen, was ihre Klagebefugnis voraussetzt.

  • BFH, 28.09.2017 - IV R 17/15

    Einspruchsbefugnis eines Gesellschafters bei Streit über die Höhe eines

    (1) Soweit der erkennende Senat in dem Urteil vom 20. Oktober 1988 IV R 97/85 (BFH/NV 1989, 511) ausgeführt hat, dass ein Gesellschafter ein eigenes Klagerecht habe, "soweit es um den Wert der von ihm entnommenen Wohnungen (Sachentnahme) ging", waren diese Ausführungen in dem zu entscheidenden Fall nicht entscheidungserheblich (sog. obiter dictum).

    Im Übrigen hat der Senat bereits im Beschluss in BFHE 204, 44, BStBl II 2004, 239, unter 2.a cc ausgeführt, dass den (nicht entscheidungserheblichen) Ausführungen des Senats in dem Urteil in BFH/NV 1989, 511 wohl die Vorstellung zu Grunde gelegen habe, dass bei einer Sachentnahme regelmäßig auch die Frage der Verteilung des durch die Entnahme entstandenen Gewinns auf die Gesellschafter in Streit stehe (zu den insoweit auftretenden Zweifelsfragen BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, unter 2.).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2014 - 3 K 393/13

    Einspruchs- und Klagebefugnis des allein betroffenen Gesellschafters hinsichtlich

    Hierzu verweise die Klägerin auf die Urteile des BFH vom 20. Oktober 1988 (IV R 97/85, BFH/NV 1989, 511) und vom 30. März 1999 ( VIII R 29/95, BFH/NV 1999, 1468 ).

    Demgegenüber hat der BFH durch Urteil vom 20. Oktober 1988 (IV R 97/85, BFH/NV 1989, 511) und durch Urteil vom 30. März 1999 ( VIII R 29/95, BFH/NV 1999, 1468 ) die Auffassung vertreten, dass Kommanditisten klagebefugt seien, weil es um Sachentnahmen gehe.

    In dem Beschluss des BFH vom 30. Dezember 2003 ( IV B 21/01, BFHE 204, 44 , BStBl II 2004, 239 ) hat der IV. Senat unter II.2.a) bb) angedeutet, dass er dem Urteil in BFH/NV 1989, 511 und BFH/NV 1999, 1468 ) nicht folgen wolle und in Fällen der Sachentnahme eine Klagebefugnis des Gesellschafters ablehnen würde.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht